Allgemeine Geschäftsbedingungen - September 2013 |
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1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den allgemein anerkannten Berufsgrundsätzen und Standesregeln und sind angelehnt an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater herausgegeben vom Fachverband "Unternehmensberatung und Informationstechnologie" der Wirtschaftskammer Österreich.
1.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des AG sind ungültig, es sei denn, diese werden vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Stellvertretung
2.1 Der AN ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den AN selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem AG.
2.2 Der AG verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der AN zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der AG wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der AN anbietet.
3. Aufklärungspflicht des AG
3.1 Der AG sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der AG sorgt dafür, dass dem AN auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind.
4. Schutz des geistigen Eigentums
4.1 Die Urheberrechte an den vom AN geschaffenen Werken verbleiben beim AN. Sie dürfen vom AG während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Auftrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des AN gestattet.
5. Gewährleistung
5.1 Der AN ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben, sofern diese Mängel vom AN zu vertreten sind.
5.2 Der AG hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom AN zu vertreten sind. Dieser Anspruch des AG erlischt sechs Monate nach Erbringen der beanstandeten Leistung.
6. Haftung / Schadenersatz
6.1 Schadenersatzansprüche des AG können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach Erbringen der beanstandeten Leistung geltend gemacht werden.
6.3 Der AN haftet dem AG für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
6.4 Für einfache (leichte) Fahrlässigkeit haftet der AN nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch mit der Summe der Honorare (ohne Neben- und Reisekosten) für den betroffenen Auftrag.
6.5 Die Haftung für mittelbare, indirekte oder unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, ausgebliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, sowie von Schäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Fall von Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.6 Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.7 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des AN.
7. Geheimhaltung / Datenschutz
7.1 Der AN verpflichtet sich über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des AG, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
7.2 Der AN ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.
7.3 Der AN ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses automationsgestützt zu verarbeiten.
8. Honorar
8.1 Dem AN gebührt ein Honorar für die Erbringung seiner Beraterleistung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den „Kalkulationsrichtlinien für Gestaltung von Honoraren in der Unternehmensberatung“ herausgegeben vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich in der zum Zeitpunkt der Beratungsleistung gültigen Fassung.
8.2 Der AN ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.
8.3 Das Honorar ist 14 Tage nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
8.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des AN vom AG zusätzlich zu ersetzen. Es werden folgende Reise- und Aufenthaltskosten verrechnet:
- das amtliche Kilometergeld
- Taxi, Bahn, Flug: laut Beleg
- Aufenthaltskosten / Auslösen: gemäß amtlichen Tagsätzen
- Nächtigungskosten: gemäß amtlichen Tagsätzen bzw. laut Beleg
8.5 Bei Zahlungsverzug ist der AN von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Für die Dauer des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in angemessener Höhe verrechnet.
8.6 Der AN ist berechtigt, dem AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den AN ausdrücklich einverstanden.
8.7 Eine Aufrechnung der Ansprüche des AN mit Gegenforderungen des AG welcher Art auch immer, ist nur im Einvernehmen möglich.
9. Kündigung / Stornierung / Sistierung
9.1 Der Beratungsauftrag kann von beiden Seiten aus wichtigen Gründen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Als wichtiger Grund ist anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn gegen einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
9.2 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des AG liegen, oder aufgrund einer Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den AN aus wichtigem Grund, so behält der AN den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der AN bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
9.3 Für die Sistierung (Aussetzung, Verschiebung, Unterbrechung) von bereits terminisierten Aufträgen ist der AN berechtigt folgende Sätze zu verrechnen:
Liegt der Zeitpunkt der Sistierung bis zu 6 Wochen vor Arbeitsbeginn: 15% des Honorars
Liegt der Zeitpunkt der Sistierung bis zu 4 Wochen vor Arbeitsbeginn: 25% des Honorars
Liegt der Zeitpunkt der Sistierung bis zu 2 Wochen vor Arbeitsbeginn: 50% des Honorars
10. Erfüllungsort / Recht / Gerichtsstand
10.1 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des AN. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das für den Geschäftssitz des AN sachlich zuständige Gericht.